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  • 'Der folgende Beitrag möchte Aufmerksamkeit auf ein Problem lenken, das infolge der Kindschaftsrechtsreform von 1998 entstanden ist: Das Kindeswohl ist gefährdet durch eine häufig rigide und systematische Durchsetzung von Umgangsrechten selbst für Väter, die gegen die Mutter und/oder das Kind körperliche und sexuelle Gewalt ausgeübt sowie diese psychisch drangsaliert haben. Dies folgt aus einer Rechtsauffassung, die die Gründe für die Umgangsverweigerung von Müttern nicht ernst genug nimmt und so ungewollt einer Kindeswohlgefährdung Vorschub leistet. Aufgezeigt werden u. a. die rechtlichen Mittel, die gegen Mütter angewandt werden, um entgegen deren massiven Ängsten und negativen Erfahrungen den Kontakt des Vaters mit seinem Kind zu erzwingen. Gefordert werden Veränderungen im Gesetz sowie in der Praxis von Sozialarbeit, Gutachterwesen und Justiz mit dem Ziel einer Qualifizierung der Fachbasis für einen angemessenen, opferschützenden Umgang mit Männergewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie.' (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2005 (xsd:gyear)
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  • Jugendforschung 2005/1 (xsd:string)
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  • Schattenseiten des neuen Sorge- und Umgangsrechts - Folgerungen für eine kindeswohlfördernde Praxis (xsd:string)
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  • Zeitschriftenartikel (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
  • In: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid, 2005, Jugendforschung 2005/1, 9-17 (xsd:string)
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