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  • Der Beitrag berichtet von einem Projekt am WZB mit der Fragestellung, wie traditionelles Wissen geschützt werden könnte und sollte. Ausgangsposition der Forschung ist ein "demonstratives Bekenntnis" aller Beteiligten zur Legitimität der Autonomieansprüche der indigenen Gruppen, einschließlich des Anspruchs auf Wiederherstellung alter Landrechte und auf Anerkennung des Stammesgewohnheitsrechts als Grundlage der Interaktion mit dem "Rest der Welt". Thematisch geht es um Anwendung des indigenen Gewohnheitsrechts, Einschränkung der Patentierbarkeit, Gewinnbeteiligung (benefit sharing) - je nachdem, was die Träger des Wissens fordern. Für die Indigenen sind sie Ausdruck ihres unveräußerlichen Rechts an ihrem Wissen. Die Ausführungen zeigen insgesamt, dass letztlich Gerechtigkeit für indigene Völker auf anderen Wegen gesucht werden muss als über ein Regime des geistigen Eigentums an traditionellem Wissen. Trotzdem wird die Forderung nach mehr Schutz für traditionelles Wissen auf der politischen Agenda bleiben müssen. In diesem Sinne renationalisieren die Staaten der Dritten Welt die genetischen Ressourcen und indigene Gemeinschaften, und die mit ihnen verbündeten NGOs reklamieren traditionelles Wissen, das schon allgemein bekannt ist, als exklusives Gruppeneigentum. (ICA2) (xsd:string)
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  • 2006 (xsd:gyear)
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  • 2006 (xsd:gyear)
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  • 3-593-37887-6 ()
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  • Stellvertretende Ungerechtigkeit: Der Schutz des traditionellen Wissens (xsd:string)
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  • Sammelwerksbeitrag (xsd:string)
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  • Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2 (xsd:string)
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  • In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, Campus Verl., Frankfurt am Main, 2006, 189-197 (xsd:string)
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