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  • "Eine der Funktionsbedingungen für Kassenwettbewerb ist, dass Risikoselektion unterbunden wird. Denn Gegenstand des Kassenwettbewerbs sollen nicht bestimmte Merkmale von Versicherten sein (z.B. der Gesundheitszustand), vielmehr sollen die Anreize zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung verstärkt werden. In einem wettbewerblichen Krankenversicherungssystem mit Risikoselektion werden die Interessen schlechter Risiken unzureichend berücksichtigt. Risikoselektion in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll durch den Risikostrukturausgleich (RSA) verhindert werden. Seine Ausgestaltung muss bisher als unzureichend bezeichnet werden. Die Versichertenmerkmale Einkommen und Morbidität werden nicht hinreichend ausgeglichen. Theoretisch bestehen für die Krankenkassen also deutliche Anreize, Risikoselektion zu betreiben, was sich in der Empirie durch zahlreiche Beispiele belegen lässt." (Autorenreferat) (xsd:string)
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  • 2005 (xsd:gyear)
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  • 2005 (xsd:gyear)
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  • Grenzen und Dysfunktionalitäten des Kassenwettbewerbs in der GKV: Theorie und Empirie der Risikoselektion in Deutschland (xsd:string)
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  • Arbeitspapier (xsd:string)
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  • GESIS-SSOAR (xsd:string)
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  • 4/2005 (xsd:string)