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  • duplicate_Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann vor dem Ge­richt des Orts seines Wohnsitzes eine Direktklage gegen Versicherer aus einem Mitgliedstaat der EU erheben; EuGVVO Art. 11 Abs. 2, 9 Abs. 1b (xsd:string)
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  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann vor dem Ge­richt des Orts seines Wohnsitzes eine Direktklage gegen Versicherer aus einem Mitgliedstaat der EU erheben; EuGVVO Art. 11 Abs. 2, 9 Abs. 1b (xsd:string)
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  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann vor dem Ge­richt des Orts seines Wohnsitzes eine Direktklage gegen Versicherer aus einem Mitgliedstaat der EU erheben; EuGVVO Art. 11 Abs. 2, 9 Abs. 1b (xsd:string)
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